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White Paper: spezifisch anzuwendende hygienevorschriften | Stern Weber

Geschrieben von Stern Weber | 15.04.2020 22:00:00

Spezifisch anzuwendende Hygienevorschriften und Maßnahmen für eine effiziente und sofort einsatzbereite Zahnarztpraxis nach einer längeren Schließung.

Vor einer länger andauernden Schließung sollte eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, die stets sinnvoll sind. Falls diese Maßnahmen aus welchen Gründen auch immer nicht bereits umgesetzt wurden, sollten sie in jedem Fall noch vor den mit der Wiedereröffnung verbundenen Schritten ausge- führt werden.
Wie Sie wissen, besteht das Ziel der Praxishygiene darin, die Übertragung von Infektionskrankheiten von einem Patienten auf einen anderen, auf das Personal der Praxis und des Dentallabors und umgekehrt zu verhindern.

Die hier angeführten Vorschläge verfolgen den Zweck, dieses Ziel auf bestmögliche Weise zu erreichen, indem durch eine bestimmte Reihe von Maßnahmen schon vom ersten Wiedereröffnungstag an eine einsatzbereite und effiziente Umgebung geboten wird. Das Hauptziel dieser wenigen Schritte besteht in der Entleerung der Leitungen, wobei sicherzustellen ist, dass kein Wasser in den Behandlungseinheiten und Kreisläufen zurückbleibt. Auf diese Weise wird die Entstehung von Biofilmen in den internen Kreisläufen der Geräte unterbunden und folglich die mögliche Vermehrung von Bakterien begrenzt.

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